PRIVATPRAXIS

Physiotherapeutin / Heilpraktikerin / Osteopathin

Abrechnungsmodalitäten

bei Osteopathie

Für Privatversicherte, Zusatzversicherte oder Beihilfeberechtigte:

Als Privatpraxis rechne ich die Behandlungen mit Ihnen persönlich ab. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da ich als Osteopathin zertifiziert bin, können Sie meine Rechnung dann bei Ihrer Krankenkasse, Zusatzkasse oder Beihilfestelle einreichen. Viele private Krankenversicherungen übernehmen Kosten osteopathischer Behandlungen von Heilpraktikern zu 100%, je nach abgeschlossenem Tarif.

Für gesetzlich Versicherte:

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten mittlerweile Zuschüsse für osteopathische Behandlungen. Informieren Sie sich bitte individuell, welchen Zuschuss Ihre Krankenkasse übernimmt. Als zertifizierte Osteopathin bin ich für die Abrechnung von Zuschüssen und Beihilfen mit gesetzlichen Krankenkassen qualifiziert. Auf der Seite www.osteokompass.de können Sie nachlesen ob und in welchem Umfang Ihre gesetzliche Krankenversicherung osteopathische Leistungen bezuschusst.

bei allen anderen Leistungen

Von Ärzten ausgestellte Privatrezepte über Physiotherapie, Lymphdrainage etc. werden Ihnen mit dem ortsüblichen Satz in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle einreichen.